Unterweisung und Schulung im Gesundheitsdienst, Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim
Qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten in Ihrem Betrieb! Mit Unterweisungen informieren und schulen Sie Ihre Angestellten sich sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten. Die Unterweisung sollte deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Möglichkeit wahrgenommen werden, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz zu integrieren. Dies verhindert falsche Handhabung und beugt Unfällen vor deren Entstehung vor.
Unterweisungsthemen ergeben aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den gesetzlichen Vorgaben.
Unterweisungsinhalte im Gesundheitsdienst, Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim
die konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen, z.B. Gefahren durch Desinfektionsmitteln, Brandgefahr, Absturz, Infektionsgefahr, Bildschirmarbeitsplätze die von den Versicherten zu beachtenden Schutzmaßnahmen, z.B. Benutzung von Leitern, Hautschutz und Persönliche Schutzausrüstung, Einstellungen der Arbeitsmittel am Bildschirmarbeitsplatz
die getroffenen Schutz- und Notfallmaßnahmen, z.B. Verhalten nach Unfällen oder Nadelstichverletzungen, Nutzung des Verbandbuch, Vorgehen im Brandfall
die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln
Wir dokumentieren die Teilnahmen an den Schulungen und Unterweisungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und erstellen aussagekräftige Teilnahmezertifikate.
Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisung) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4 Unterweisung der Versicherten) fordern die Unterweisung zu allen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und dem Verhalten bei Unfällen.
Unterweisung Mitarbeiterinnen zum Mutterschutz
Nach der Mutterschutzarbeitsverordnung (§ 2 Unterrichtung) unterweisen wir Ihre Mitarbeiterinnen und deren Vorgesetze zu den einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Unterweisung Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Nach der Biostoffverordnung (§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten) müssen Beschäftigte im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und insbesondere zum Vorgehen bei Nadelstichverletzungen unterwiesen werden.
Unterweisungen zum Brandschutz
Gemäß ArbSchG und Technische Regeln für Arbeitsstätte ASR müssen alle Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall und vorbeugenden Brandschutz unterweisen werden. Wir führen diese Unterweisungen anschaulich und betriebsspezifisch durch.
Unterweisung Umgang mit Gefahrstoffen
Wir unterweisen ihre Mitarbeiter nach der Gefahrstoffverordnung (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten) im Umgang und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Unterweisung Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen
Zu Arbeitsmitteln, Geräten und Anlagen unterweisen wir Ihre Mitarbeiter nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9) im Umgang und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.