Unser Leistungsspektrum
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind gesetzlich geforderte Ziele.Ihre Anforderung, Rechtssicherheit in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
durch Einhaltung der arbeits- und gesundheitsrelevanten Gesetze
und berufsgenosschenschaftlichen Vorgaben zu erreichen, stellen wir sicher.
Arbeitssicherheit im
Gesundheitsdienst
Wir bieten Ihnen rechtskonforme sicherheitstechnische Betreuung gemäß den Anforderungen nach Arbeitssicherheitsgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 der BGW, VBG und Unfallkassen. Wir stellen die erforderliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und beraten Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Unsere sicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch auf Gesundheitswesen und Verwaltung spezialisierte Mitarbeiter. Gefährdungsbeurteilung im Gesundheitsdienst
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz. Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation oder übernehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten, nach ArbSchG, BioStoffV oder GefStoffV. Wir setzten die Vorgaben der BGW, VBG und Unfallkassen zur Gefährdungsbeurteilung konsequent und übersichtlich um.Unterweisung und Schulung im Gesundheitsdienst
Unterweisungen zur Arbeitssicherheit sind gesetzlich gefordert. Um die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen, bieten wir Ihnen Schulungen an, die zu Ihnen passen, praxisorientiert und anschaulich. Dabei sind unsere Schulungen stets individuell auf die Mitarbeiter in Gesundheitsdienst oder Verwaltung z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, Büro oder Kindertagesstätte zugeschnitten. Die Teilnahme an den Unterweisungen wird von uns dokumentiert.Gefahrgut im Krankenhaus
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung zum Thema Gefahrgut im Krankenhaus. Als Krankenhaus sind sie durch den Versand und die Annahme von Gefahrgütern (Abfall, diagnost. Proben) verpflichtet, beauftragte Personen entsprechend dem Gefahrgutrecht (ADR) zu schulen. Gegebenenfalls müssen Krankenhäuser auch einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Wir übernehmen die Gefahrgutschulungen und stellen soweit nötig einen Gefahrgutbeauftragten.Gefahrstoff im Gesundheitsdienst
Wir bieten ebenfalls Beratung rund um das Thema Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst an. Wir erfassen für sie die Gefahrstoffe in Krankenhaus, Pflegeheim oder Reha-Klinik und erstellen die gesetzlich geforderten Betriebsanweisungen. Wir prüfen die Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen im Gesundheitsdienst und erstellen die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV. Sie erhalten eine umfangreiche Dokumentation zum Umgang mit Gefahrstoffen im Gesundheitsdienst.Brandschutzhelfer
Alle Unternehmen sind nach dem ArbSchG verpflichtet, Brandschutzhelfer zu bestellen und auszubilden. Wir bieten ihnen die Ausbildung von Brandschutzhelfern durch unsere erfahrenen Brandschutzbeauftragten an. Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist selbstverständlich branchenspezifisch angepasst an Ihr Unternehmen. Wir vermitteln die in der DGUV Vorschrift geforderten theoretischen und praktischen Inhalte der Brandschutzhelferausbildung.Arbeitssicherheit Rhein-Neckar
85+
Betreute Betriebe
21
Jahre Erfahrung
100%
Zufriedene Kunden
7