Gefährdungsbeurteilung im Gesundheitsdienst und Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim
Zu unseren Aufgaben zählt Sie als Unternehmen, aktiv bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu begleiten. Mit unseren Erfahrungen und unserer überbetrieblichen Tätigkeit in Betrieben des Gundheitsdienst, Verwaltung und Wohlfahrtspflege, bringen wir als außenstehender Partner eine objektive und neutrale Betrachtungsweise ein. Wir kennen die Gefährdungen im Krankenhaus, Altenheim, Verwaltung oder Kindergarten aus langjähriger Erfahrung. Dadurch erreichen wir optimale Ergebnisse bei der Einschätzung tatsächlicher Gefährdungspotentiale und zeigen diese auf. Im Dialog konzeptionieren wir individuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren. Mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung helfen wir Unfälle bereits bei der Entstehung zu vermeiden. Wir bringen Rechtssicherheit in Ihr Unternehmen!
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird nach §5 ArbSchG gefordert. Der Arbeitgeber hat die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen sind zu dokumentieren. Auch aus der DGUV Vorschrift V1 Grundsätze der Prävention Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und BioStoffV ergibt sich diese Verpflichtung. Unsere Gefährdungsbeurteilungen orientieren sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaft BGW und VBG und der Unfallkassen und sind damit rechtskonform. Die Dokumentation ist übersichtlich und verständlich und ganz konkret auf Ihren Betrieb zugeschnitten.