Unser Leistungsspektrum zum Brandschutz im Gesundheitsdienst, Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim
Brandschutzbeauftragter
Brandschutzunterweisungen
Brandschutzhelfer
Brandschutzbegehungen
Ausbildung von Brandschutzhelfern im Gesundheitsdienst, Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim
Gemäß § 10 ArbSchG und Technische Regeln für Arbeitsstätte ASR 2.2 Abschnitt 6 müssen in allen Unternehmen Brandschutz- und Evakuierungshelfer vorhanden sein. Die vorgeschriebene Anzahl Brandschutzhelfer im Betrieb, schließt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten ausreichend. Brandschutzhelfer sind mit Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu schulen. Neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes gehört ebenfalls zum Unterweisungsinhalt, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen (Löschübungen) zur Handhabe mit Feuerlöscheinrichtungen sind ebenfalls Teil der fachkundigen Unterweisung.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung zugeschnitten auf Ihr Unternehmen an. Unsere Dozenten sind ausgebildete Brandschutzbeauftragte (VDS, CFPA) und besuchen regelmäßig entsprechende Fortbildungen. Sie verfügen über langjährige Schulungs- und Praxiserfahrung. Die Schulungsinhalte sind in der DGUV Information 205-023 geregelt und beinhalten einen Theorie- und einen Praxisteil.
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