Arbeitssicherheit

Spezialisiert für folgende Branchen

 
 

Arbeitssicherheit in Gesundheitsdienst und Verwaltung, Krankenhaus und Altenheim

Alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigten, müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit(SIFA) und einen Betriebsarzt (BA) bestellen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dies jeweils in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Aus dieser ergibt sich die Art der sicherheitstechnischen Betreuung und auch die Berechnungsgrundlage für die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten in Ihrem Unternehmen umfassende Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschrift 2).

Durch zeitgemäße Betreuungsmodelle, die wir auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten anbieten, erhalten Sie praktikable Lösungen und weitreichende Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen werden betriebsspezifische Lösungen erarbeitet und entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert (ArbSchG).

Unsere Beratungsleistung ist stets individuell und entspricht fachlich den neuesten technischen Standards. Durch unsere Spezialisierung auf Verwaltungsbetriebe und Einrichtungen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege haben wir unser Beratungsangebot vor allem für Mitglieder der BGW (Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), der Unfallkassen und der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) konzipiert.


Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Grundbetreuung und betriebsbezogene Beratung gemäß DGUV Vorschrift 2.

Begehungen

Begehungen zur Überprüfung von Arbeitsplätzen, Abteilungen, Geräte und Tätigkeiten. Beratung und Dokumentation.

Arbeitsschutzmanagement

Durchführung der Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen und Protokollierung. Unterstützung bei der Schaffung einer Arbeitsschutzorganisation.

Unfallmanagement

Auswertungen von Unfällen und Verbandbucheinträgen. Erstellung von Aushängen z.B. Vorgehen bei Unfall, Vorgehen nach Nadelstichverletzung

Seminare und Schulungen

Schulungen und Unterweisungen zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen, Brandschutz, Gefahrstoffe, Biologischen Arbeitsstoffen

Gefährdungsbeurteilungen

Durchführung und Protokollierung der Gefährdungsbeurteilung. Bereitstellung aussagekräftiger Dokumentation.

Betriebsanweisungen

Erstellung von Betriebsanweisungen für Geräte, Maschinen, Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe

Arbeitsmedizin

Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsmediziner. Beratung bei der Beauftragung.

Arbeitssicherheit Rhein-Neckar

76+

Betreute Betriebe


18

Jahre Erfahrung


100%

Zufriedene Kunden


7

Tage erreichbar


Arbeitssicherheit Rhein-Neckar - Ihre Sicherheit ist unser Ziel!

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